Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Heike Stuffer Fotografie
Stand 11.11.2025


Vereinbarungen
Diese Vereinbarungen basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fotografin und haben Vorrang, sollten sie von anderen Vereinbarungen abweichen.

 

1. Anwendungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) sowie Unternehmen (§ 14 BGB) für alle Dienstleistungen und Werkleistungen von Heike Stuffer Fotografie.
1.2 Mit Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese AGB. Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, ohne dass eine erneute ausdrückliche Bestätigung nötig ist.
1.3 Abweichende Regelungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Verbrauchern genügt für Anzeigen oder Erklärungen die Textform (z.B. E-Mail).
1.4 Abweichende AGB des Kunden sind nur gültig, wenn Heike Stuffer Fotografie dies schriftlich bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
1.5 Die Preise gelten zum Zeitpunkt der Buchung. Beworbene Rabatte oder Aktionen sind zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

 

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ umfassen alle von Heike Stuffer Fotografie erstellten Produkte, egal in welchem Medium (gedruckt, digital, Alben, Videos etc.).
2.2 Grundlage des Vertrages ist das Angebot von Heike Stuffer Fotografie inklusive Leistungsbeschreibung, gültig vier Wochen ab Zugang beim Kunden, sofern keine andere Frist angegeben ist.
2.3 Mit Annahme des Angebots – schriftlich, per E-Mail oder telefonisch – akzeptiert der Kunde die Konditionen und diese AGB.

 

3. Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion
3.1 Bei größeren Shootings wird der Ablauf grob im Vorfeld abgestimmt. Wünsche des Kunden sollten rechtzeitig mitgeteilt werden.
3.2 Der Kunde sorgt dafür, dass der Shooting-Ort nutzbar ist und Fotografieren/Filmen erlaubt ist. Er holt dafür notwendige Einwilligungen ein, sofern nicht anders vereinbart.
3.3 Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen. Der tatsächliche Aufwand wird erst nach dem Shooting bestimmt.
3.4 Werden Dritte (Stylisten, Make-up-Artists, Assistenten) benötigt, kann Heike Stuffer Fotografie diese im Auftrag und auf Kosten des Kunden beauftragen. Es entsteht kein Direktvertrag zwischen Kunde und Dritten.
3.5 Die Auswahl der gezeigten Aufnahmen trifft Heike Stuffer Fotografie. Abweichende individuelle Vereinbarungen sind möglich.

 

4. Modalitäten der Leistungserbringung – Überlassung von Bildmaterial
4.1 Dieser Abschnitt gilt, wenn Bilder zur Ansicht oder digital zur Auswahl bereitgestellt werden.
4.2 Alle Bilder sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG).
4.3 Das Bildmaterial bleibt Eigentum von Heike Stuffer Fotografie. Weitergabe an Dritte ist untersagt.
4.4 Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt (digital: ab Zugriff) möglich. Danach gilt das Material als ordnungsgemäß und die Vergütung ist fällig.
4.5 Reklamationen zu technischer Umsetzung oder künstlerischer Gestaltung sind ausgeschlossen.
4.6 Analoge Bilder sind spätestens nach einem Monat zurückzusenden oder zu erwerben. Versand muss versichert erfolgen. Risiko trägt der Kunde bis zum Eingang.
4.7 Digitale Bilddaten, die nur zur Auswahl bereitgestellt werden, müssen nach 14 Tagen gelöscht werden oder die Lizenz verlängert werden. Nutzung ohne Erwerb (z.B. Screenshots) ist nicht erlaubt.

 

5. Übergabe von Dokumenten
5.1 Alle im Rahmen eines Auftrags übergebenen Dokumente bleiben Eigentum von Heike Stuffer Fotografie.
5.2 Heike Stuffer Fotografie darf diese Dokumente für eigene Zwecke oder Dritte nutzen. Der Kunde darf die Dokumente nicht für eigene Arbeiten verwenden, bearbeiten oder vervielfältigen. Erfolgt kein Auftrag, muss der Kunde alle Unterlagen unverzüglich zurückgeben oder digitale Datenträger löschen.
5.3 Unbefugte Weitergabe oder Nutzung von Dokumenten verpflichtet den Kunden, den dafür vorgesehenen Honorarteil an Heike Stuffer Fotografie zu zahlen, unbeschadet weiterer Ansprüche.

 

6. Stornierung durch den Kunden
6.1 Nach Bestätigung des Termins durch Heike Stuffer Fotografie wird dieser Termin für den Kunden reserviert und nicht anderweitig vergeben.
6.2 Für die Reservierung fällt eine Gebühr von 50 % des Gesamtbetrags an (Shooting und Nutzungsgebühr). Diese Gebühr wird auf den Auftrag angerechnet. Bei Stornierung behält Heike Stuffer Fotografie die Reservierungsgebühr als Ausgleich für entgangene Aufträge ein.
6.3 Wird innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Shooting gebucht, wird die Reservierungsgebühr angerechnet.
6.4 Ausnahmen gelten bei schwerer Krankheit oder Todesfall (Hauptperson für das Shooting), Nachweis liegt im Ermessen von Heike Stuffer Fotografie. In diesen Fällen ist eine Stornierung ohne Kosten möglich.
6.5 Bricht der Kunde das Shooting ab, wird das volle Honorar fällig. Wurden keine Bilder erstellt, ist nur die Shooting-Gebühr zu zahlen.

 

7. Absage durch Heike Stuffer Fotografie / Änderungen im Shooting-Ablauf
7.1 Kann Heike Stuffer Fotografie aufgrund höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Termine nicht einhalten, verzichtet der Kunde auf Schadensersatz.
7.2 Es wird versucht, einen Ersatzfotografen zu organisieren. Kostensteigerungen durch den Ersatz sind vom Kunden zu tragen. Sollte der Ersatzfotograf absagen, haftet Heike Stuffer Fotografie nicht.
7.3 Kleinere Änderungen im Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Ortes berechtigen nicht zu Preisminderung oder Rücktritt. Bei Absage durch Heike Stuffer Fotografie werden bereits gezahlte Beträge erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

8. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
8.1 Der Kunde informiert alle Teilnehmer darüber, dass fotografiert oder gefilmt wird. Wer nicht aufgenommen werden möchte, muss dies dem Kunden mitteilen.
8.2 Der Kunde sorgt dafür, dass diese Personen bei Gruppenaufnahmen nicht zu sehen sind.
8.3 Unterlässt der Kunde diese Information, stellt er Heike Stuffer Fotografie von Ansprüchen Dritter frei.
8.4 Der Kunde klärt vorab, ob in der Location fotografiert werden darf und holt ggf. die Zustimmung des Eigentümers ein.
8.5 Versäumt der Kunde dies und wird das Fotografieren untersagt, trägt der Kunde das vereinbarte Honorar.
8.6 Werden weitere Fotografen oder Videografen beauftragt, ist dies spätestens 14 Tage vorher mitzuteilen. Eine Abstimmung der Arbeit ist erforderlich; Reklamationen, die durch andere Dienstleister entstehen, sind ausgeschlossen.

 

9. Allgemeine Hinweise für Shootings
9.1 Kommt der Kunde verspätet zum Shooting, wird diese Zeit von der vereinbarten Aufnahmezeit abgezogen. Heike Stuffer Fotografie kann im Einzelfall Ausnahmen machen.
9.2 Heike Stuffer Fotografie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden soweit möglich zu vermeiden und auftretende Mängel unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Meldung schuldhaft, verfällt ein Anspruch auf Vergütungsminderung.
9.4 Outdoor- oder andere Aufnahmen bergen ein Restrisiko. Gegen Unfälle ist der Kunde über seine eigene Versicherung abgesichert. Heike Stuffer Fotografie übernimmt hierfür keine Haftung.

 

10. Bearbeitung der angefertigten Bilder
10.1 Alle Bilder werden grundsätzlich durch Heike Stuffer Fotografie grundoptimiert. Umfangreiche Retuschen über die vertraglich vereinbarte Anzahl hinaus müssen gesondert beauftragt und vergütet werden.
10.2 Der Kunde kann nach Bereitstellung einmalig Änderungswünsche äußern, sofern die Bearbeitung nicht dem üblichen Stil von Heike Stuffer Fotografie entspricht. Der Stil kann anhand der veröffentlichten Bilder auf der Webseite oder Social Media eingesehen werden.
10.3 Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder schriftlich mitzuteilen (E-Mail genügt). Danach gelten die Bilder als ordnungsgemäß übernommen, und die Vergütung wird fällig.

 

11. Nutzungsrechte und Urheberrecht
11.1 Heike Stuffer Fotografie behält alle Urheberrechte an den erstellten Fotos und Videos.
11.2 Fotos werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur privaten Nutzung, auch innerhalb von Familie und Bekanntenkreis.
11.3 Nutzung als Profilbild in Social Media ist erlaubt, sofern die Urheberkennzeichnung erfolgt.
11.4 Kommerzielle Nutzung (Webseite, Werbung, Flyer, Social Media) bedarf einer gesonderten Lizenzvereinbarung.
11.5 Nutzungsrechte werden nur für die vereinbarte Nutzung eingeräumt. Die Rechteübertragung erfolgt nur schriftlich und vollständig mit Zahlung des Honorars.
11.6 Erweiterte Nutzungsrechte oder Originaldateien (RAW) können nachträglich gegen Gebühr angefragt werden.
11.7 Originale (RAW/Negative) bleiben Eigentum von Heike Stuffer Fotografie.
11.8 Auf Anfrage muss der Kunde Auskunft über die Nutzung der Bilder geben.
11.10 Bei Veröffentlichungen muss Heike Stuffer Fotografie branchenüblich als Urheber genannt werden. Veröffentlichungen in Social Media sind nur privat erlaubt; abweichende Nutzung ist kostenpflichtig zu vereinbaren.
11.11 Übertragung der Rechte an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke bedarf schriftlicher Zustimmung. Originale bleiben Eigentum von Heike Stuffer Fotografie, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

 

12. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
12.1 Liefertermine sind freibleibend, außer es wurde schriftlich ein Fixtermin vereinbart. Die Bereitstellung erfolgt üblicherweise innerhalb von 3 Wochen nach Kundenauswahl.
12.2 Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass alle Informationen, Freigaben und Zahlungen rechtzeitig vorliegen. Verzögerungen außerhalb der Verantwortung von Heike Stuffer Fotografie verlängern die Frist entsprechend.
12.3 Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse berechtigen beide Parteien, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben, inklusive angemessener Anlaufzeit.

 

13. Vergütungsmodalitäten
13.1 Abgerechnet wird nach den im Angebot genannten Honoraren. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung § 19 UStG).
13.2 Weitere Kosten wie Reise, Übernachtung, Spesen, Material oder Laborkosten sind nicht enthalten und vom Kunden zusätzlich zu tragen.
13.3 Der Kunde kann Zahlungsansprüche nicht zurückhalten oder aufrechnen, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
13.4 Sollte der Kunde Leistungen in größerem Umfang nutzen als ursprünglich vereinbart, wodurch die Vergütung unverhältnismäßig niedrig ist, ist der Kunde verpflichtet, einer Anpassung des Vertrages zur fairen Vergütung von Heike Stuffer Fotografie zuzustimmen.

 

14. Rechnungsstellung und Eigentumsvorbehalt
14.1 Heike Stuffer Fotografie kann nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung von 50% der vereinbarten Vergütung verlangen.
14.2 Rechnungen für Teilleistungen können ebenfalls gestellt werden.
14.3 Bis zur vollständigen Bezahlung behält Heike Stuffer Fotografie sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen und übergebenen Produkten.
14.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen oder, je nach Vereinbarung, am Tag des Shootings bar zu zahlen. Nach Fristablauf können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend gemacht werden.

 

15. Übertragung des Vertrages / Subunternehmer
15.1 Heike Stuffer Fotografie darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen, ohne Zustimmung des Kunden. Die Haftung bleibt unberührt.

 

16. Vertraulichkeit
16.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen aus dem Vertragsverhältnis geheim zu halten und nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder zu verwenden.

 

17. Haftung von Heike Stuffer Fotografie und Verjährung
17.1 Heike Stuffer Fotografie haftet nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Hauptleistungspflichten.
17.2 Für sonstige Schäden ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, maximal auf das Fünffache des Auftragswertes. Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
17.3 Jeder Fotograf hat einen eigenen künstlerischen Stil. Kunden können sich auf der Webseite oder Social Media ein Bild machen und Wünsche im Vorgespräch äußern. Technische und künstlerische Gestaltung liegen ausschließlich bei Heike Stuffer Fotografie. Unzufriedenheit begründet keinen Sachmangel.
17.4 Heike Stuffer Fotografie haftet nicht für Rechteverletzungen abgebildeter Personen oder Sachen.
17.5 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Darstellung der Bilder im eigenen Kontext. Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die dadurch entstehen, gehen nicht zu Lasten von Heike Stuffer Fotografie.
17.6 Wird Heike Stuffer Fotografie von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder des Kunden auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Heike Stuffer Fotografie frei und erstattet die zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
17.7 Für Schäden an vom Kunden bereitgestellten Unterlagen (Bilder, Daten, Filme) haftet Heike Stuffer Fotografie nur bis zur Höhe des Materialwerts. Datenverlust wird nur übernommen, wenn angemessene Sicherung durch den Kunden nicht möglich war.
17.8 Heike Stuffer Fotografie haftet nicht für die Verfügbarkeit oder Funktion von Internet-Infrastruktur oder Software, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.
17.9 Ansprüche auf Mängelgewährleistung verjähren für Kaufleute – außer bei Vorsatz – nach einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Frist greift.
17.10 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter oder eingeschaltete Dritte.

 

18. Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität
18.1 Negative dürfen bis zu 2 Jahre aufbewahrt werden, wenn die Einwilligung vorliegt. Danach sind sie unwiderruflich zu löschen.
18.2 Für Lichtbeständigkeit und Materialqualität haftet Heike Stuffer Fotografie nur im Rahmen der Herstellergarantie.

 

19. Schadensersatz und Vertragsstrafe
19.1 Bei unterlassener oder falscher Urheberkennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, 100% des vereinbarten Nutzungsentgelts oder ein übliches Nutzungsentgelt an Heike Stuffer Fotografie zu zahlen.
19.2 Für unerlaubte Weitergabe, Verfälschung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Nutzung des Bildmaterials ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen ist eine Vertragsstrafe in Höhe des Vierfachen der vereinbarten oder üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.