Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fototastisches (Heike Stuffer)
Stand 30.05.2020 


1 Anwendungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Fototastisches. 

1.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist. 

1.3. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Fototastisches oder Dritten abzugeben sind, die Textform. 

1.4. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Fototastisches ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Fototastisches den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden. 

1.5. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. 


2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.) 

2.2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Fototastisches vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. 

2.3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen. 

2.4. Gegenstand der Beauftragung von Fototastisches durch einen Kunden kann beispielsweise eine Hochzeitsreportage, ein Porträt-Shooting sein, ein Newborn-Shooting, eine Familienreportage, eine Fotoreportage, Fotografen-Seminare, Workshops, Einzelcoaching, Firmenproträt, Mitarbeitershooting sein. 


3 Modalitäten der Leistungserbringung - Fotoproduktion
3.1. Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Fototastisches zu äußern. 

3.2. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. 

3.3. Für den Fall, dass Fototastisches einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden. 

3.4. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Fototastisches berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Fototastisches und dem Dritten zustande. 

3.5. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Fototastisches ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich. 


4 Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial
4.1. Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann. 

4.2. Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG. 

4.3. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Fototastisches. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben. 

4.4. Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Dann muss der Kunde auch das vereinbarte Honorar für die Bilder an Fototastisches zahlen. 

4.5. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. 

4.6. Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von Fototastisches erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Fototastisches. 

4.7. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Fototastisches zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden. Es ist nicht gestattet, Bilder die zur Auswahl zur Verfügung gestellt wurden zu nutzen (z.B. durch Screenshots usw.)


5 Übergabe von Dokumenten
5.1. Fototastisches behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor. 

5.2. Fototastisches ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Fototastisches vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen. 

5.3. Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Fototastisches, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.


6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
6.1. Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Fototastisches erhalten hat, hält sich Fototastisches diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann für diesen Tag/ Zeitraum daher keine weiteren Angebote annehmen. 

6.2. Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 50% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsemail von Fototastisches. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Fototastisches einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten. 

6.3. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet. 

6.4. Ausnahmen hiervon sind Stornierungen aufgrund eines schweren Krankheitsfalls (Hauptperson für das Shooting) oder Todesfall (Familie). Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. Die Stornierung des Shootings ist ohne weitere Kosten möglich. 

6.5. Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig. 


7 Absage durch Fototastisches- Änderungen im Shooting-Ablauf
7.1. Kann Fototastisches aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. 

7.2. Fototastisches wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Fototastisches nicht. 

7.3. Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting von Fototastisches abgesagt werden, erstattet Fototastisches umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 


8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
8.1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Fototastisches darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter, Firmeninhaber etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste bzw. Mitarbeiter darüber informiert werden, dass zu dem vereinbarten Termin fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste bzw. Mitarbeiter dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter / Firmeninhaber mitteilen. 

8.2. Der Kunde (Veranstalter/ Firmeninhaber) hat Fototastisches darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind. 

8.3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO seiner Gäste bzw. Mitarbeiter und/ oder Fototastisches gegenüber, stellt der Kunde damit Fototastisches von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen. 

8.4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche, Einrichtung, Firma etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. 

8.5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Fototastisches, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen. 

8.6. Sollten neben Fototastisches weitere Fotografen oder Videografen beauftragt werden, so ist dies spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Shootingtermin Fototastisches schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss der Auftraggeber die Kontaktdaten der anderen Dienstleister zu Verfügung stellen, damit eine Absprache der Arbeit nebeneinander erfolgen kann. Kann hier keine Einigung getroffen werden, so hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll. Eine Reklamation die auf die anderen Fotografen oder Videografen zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen, dies gilt auch für fotografierende und filmende Gäste. 


9 Allgemeine Hinweise für unsere Shootings
9.1. Als Kunde von Fototastisches bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten: 

9.2. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Fototastisches, davon im Einzelfall abzuweichen. 

9.3. Fototastisches übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände. 

9.4. Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen. 

9.5. Babyshootings: Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Shooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. 

9.6. Baby und Kindershootings: Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby/Kind und für sich. 

9.7. Baby und Kindershootings: Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern. 

9.8. Tiershooting: Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können. 

9.9. Tiershooting: Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden. 

9.10. Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden. 

9.11. Bei Pferde-Fotoshootings ist es erforderlich, dass Sie mindestens eine weitere Person mitbringen, die sich um das Tier kümmern kann. 

9.12. Es werden genügend Pausen eingeplant, so dass sich die Tiere auch entsprechend erholen können. 

9.13. Denken Sie bei allen Tier-Fotoshootings bitte auch an Wechselsachen für sich selber. 

9.14. Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet Fototastisches – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- nicht. 

9.15. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung. 

9.16. Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Fototastisches übernimmt hierfür keine Haftung.


10 Bearbeitung der angefertigten Bilder
10.1. Die Bilder werden grds. durch Fototastisches etwas grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche über die Anzahl vertraglich vereinbarter Bilder stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss. 

10.2. Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Fototastisches entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook / Instagram Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen. 

10.3. Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Fototastisches etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird. 


11 Gutscheine
11.1. Der Kunde kann bei Fototastisches Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Fototastisches. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ist auf dem Gutschein nur eine Leistung ohne Geldwert ausgewiesen, so ist dieser auf die auf dem Gutschein ausgewiesene Gültigkeit begrenzt. Nach Ablauf wird der Gegenwert des Gutscheins auf die beim Shooting geltende Preisliste angerechnet. 

11.2. Die Gültigkeit der Gutscheine ist aber max. auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt. 


12 Nutzungsrechte und Urheberrecht
12.1. Fototastisches steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu. 

12.2. Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben. 

12.3. Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu. 

12.4. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. 

12.5. Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt. 

12.6. Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden. 

12.7. Fototastisches räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Fototastisches erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richten sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag. 

12.8. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Fototastisches zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden. 

12.9. Bei Fototastisches verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder (RAW), sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind. 

12.10. Auf Anfrage durch Fototastisches ist der Kunde verpflichtet, Fototastisches Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen. 

12.11. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Fototastisches in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Fototastisches wie folgt als Urheber benennen: Fototastisches – www.fototastisches.de 

12.12. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und sind zudem kostenpflichtig. 

12.13. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Fototastisches. 

12.14. Originale (RAW) und Negative bleiben im Eigentum von Fototastisches, es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 


13 Kundenbilder und deren Bearbeitung
13.1. Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Fototastisches ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden. 

13.2. Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Fototastisches von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. 

13.3. Fototastisches ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Fototastisches verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Fototastisches berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Fototastisches besteht nicht. 

13.4. Eine Haftung von Fototastisches für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Fototastisches von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei. 

13.5. Sind Leistungen von Fototastisches teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Fototastisches auf Vergütung unberührt. 

13.6. Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Fototastisches überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Fototastisches diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder. 


14 Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
14.1. Für Fototastisches vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Fototastisches bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen. 

14.2. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Fototastisches setzt voraus, dass Fototastisches sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Fototastisches nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden. 

14.3. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.


15 Vergütungsmodalitäten
15.1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Fototastisches genannten Honorare. Bei den vereinbarten Preisen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG).

15.3. Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. 

15.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Fototastisches ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden. 

15.5. Soweit der Kunde Leistungen von Fototastisches in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Fototastisches gewährt. 


16 Rechnungsstellungen, Eigentumsvorbehalt
16.1. Fototastisches ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Fototastisches berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. 

16.2. Die Rechnungsstellung durch Fototastisches erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung. 

16.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Fototastisches sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor. 

16.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig oder je nach Shooting-Vereinbarung wird der Betrag an dem Tag der Fotoaufnahme fällig und ist in bar mit zu dem vereinbarten Termin zu bringen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Fototastisches, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen. 


17 Übertragung des Vertrages
17.1. Fototastisches ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung von Fototastisches für die Leistungen bleibt unberührt.

18 Vertraulichkeit
18.1. Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden. 


19 Haftung von Fototastisches und Verjährung
19.1. Fototastisches haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

19.2. Im Übrigen ist die Haftung von Fototastisches auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 - fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. 

19.3. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite / Facebook / Instagram von Fototastisches und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Fototastisches. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet. 

19.4. Fototastisches haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor. 

19.5. Fototastisches haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Fototastisches erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden. 

19.6. Wird Fototastisches von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Fototastisches von der Haftung frei und erstattet Fototastisches sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Fototastisches bleibt hiervon unberührt. 

19.7. Für Schäden an Fototastisches durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Fototastisches auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Fototastisches nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. 

19.8. Fototastisches haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Fototastisches liegen. 

19.9. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Fototastisches verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. 

19.10. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Fototastisches sowie Dritten, die durch Fototastisches eingeschaltet wurden. 


20 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität
20.1. Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen. 

20.2. Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Fototastisches nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet. 


21 Schadensersatz und Vertragsstrafe
21.1. Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Fototastisches zu zahlen. 

21.2. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Fototastisches) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen. 


Stand: 30.05.2020